4. Pädagogische Arbeit – Konzepte

Was eine Schule leistet und wie sie sich entwickelt, hängt maßgeblich von den Akteuren in der Schule ab: Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb ist es wichtig, für die Lehr- und Erziehungskräfte einen Rahmen zu schaffen, in dem sie sich selbst verwirklichen, ihre Kompetenzen einbringen und erweitern, im Team arbeiten können und dass trotzdem ausreichend Zeit bleibt für Vorbereitung, Entspannung und Erholung. Unsere Schwerpunkte für die Verbesserung der Qualität unserer pädagogischen Arbeit sehen wir in der Weiterentwicklung von:

4.1 Fortbildungskonzept

4.2 Teilzeitkonzept

4.3 Hausaufgabenkonzept

4.4 Vertretungskonzept

4.5 BuddY-Konzept

4.6 Beratungskonzept

4.7 Konzept zum Umgang mit Beschwerden

4.8 Gender Mainstreaming-Konzept

4.9 Konzept zur Umwelterziehung

4.10 Konzept zur schulischen Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung

4.11 Medienkonzept

4.12 Kindesschutzkonzept

4.13 Evaluation

4.1 Fortbildungskonzept  

Fortbildungen der Lehrkräfte sind sowohl für die Schulentwicklung als auch für die Qualitätsentwicklung und -sicherung von großer Bedeutung. Sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen, neue Erkenntnisse über erfolgreiches Lernen und Lehren, sich wandelnde Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen oder neue technologische Herausforderungen verlangen von Lehrerinnen und Lehrern, ihr Wissen und Können den sich ändernden Erfordernissen schulischer Arbeit kontinuierlich anzupassen. Lebenslanges Lernen ist gerade für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern besonders wichtig. Zur dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen kommt der Fortbildung eine besondere Rolle zu. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und fördert die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule.

Die Grundschule Nord ist sich der besonderen Bedeutung von Fortbildung bewusst und hat zur kontinuierlichen Fortbildungsplanung das folgende Fortbildungskonzept erarbeitet. Auch die regelmäßige individuelle Teilnahme der Lehrkräfte an Fortbildungen ist für das Kollegium selbstverständlich.

4.1.1 Übersicht der Planungsschritte

Unsere Fortbildungsplanung steht in direktem Zusammenhang mit den im Schulprogramm formulierten Zielsetzungen. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe aller Mitglieder des Kollegiums. Die Entscheidung über durchzuführende Fortbildungen trifft die Schulleitung in Kooperation mit der Fortbildungskoordinatorin oder dem Fortbildungskoordinator und dem Kollegium. Bei der Fortbildungsplanung werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  1. Klärung des Fortbildungsbedarfs
  2. einzelner Lehrkräfte,
  3. des Gesamtkollegiums (entsprechend der Zielsetzungen im Schulprogramm),
  4. fachlicher Fortbildungsbedarf,
  5. überfachlicher Fortbildungsbedarf.
  6. Zusammenstellung aller Fortbildungswünsche in einer Übersicht.
  7. Information des Kollegiums über das Spektrum der Fortbildungswünsche z.B. in Form eines Info-Blattes.
  8. In der Lehrerkonferenz Vereinbarungen treffen über Prioritäten der Fortbildungsbedarfe.
  9. Sichtung der Fortbildungsangebote zur vereinbarten Thematik durch die Fortbildungskoordinatorin oder dem Fortbildungskoordinator.
  10. Konkrete Planung der Fortbildungsveranstaltung:
  11. zeitliche, finanzielle und inhaltliche Absprachen mit den Moderatoren/Moderatorinnen treffen,
  12. Organisation und Ablauf des Fortbildungstages planen,
  13. schulorganisatorische Maßnahmen für den Fortbildungstag berücksichtigen (z.B. Elternbrief schreiben, Kontakt mit der OGS aufnehmen).
  14. Durchführung der Fortbildungsveranstaltung mit abschließendem kurzem Feedback (erster Gedankenaustausch).
  15. Umsetzung der Fortbildungsinhalte in die Praxis.
  16. Evaluation der erprobten Fortbildungsinhalte durch
  17. einen Fragebogen,
  18. Gespräche in der Lehrerkonferenz, in Jahrgangsteams, in Fachkonferenzen.
  19. Information der Schulkonferenz über durchgeführte Fortbildungen und deren Erfolg.
  20. Fortsetzung der Fortbildungsplanung.

4.2 Teilzeitkonzept

Auf der Grundlage des Landesbeamtengesetzes (§ 69 LBG NRW) und der Allgemeinen Dienstordnung (§ 17 ADO) soll der Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte an unserer Schule angemessen geregelt werden.  

Ziele des Konzeptes: Berücksichtigung der Interessen teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte:

1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 

2. Angemessener Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte 

3. Transparenz bezüglich der geltenden Teilzeitregelungen sowie der Möglichkeiten und Grenzen

Aufteilung Stundenzahl

  • 14- 16: halbe Stelle,
  • 16- 21: 2/3 Stelle,
  • 22- 26:  3/4 Stelle,
  • 27 -28: volle Stelle.

1. Stundenplangestaltung

  • Berücksichtigung von Wünschen teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte,
  • Vermeidung einer überproportionalen Belastung durch Springstunden,
  • Einrichtung eines unterrichtsfreien Tages für Lehrkräfte mit halber Stundenzahl (nach Möglichkeit),
  • der unterrichtsfreie Tag liegt nicht auf dem abgestimmten, festen Konferenztag.

2. Aufsichten

  • Die Aufsichtszeiten werden proportional zur Arbeitszeitermäßigung errechnet.

3. Konferenzen, Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen

  • rechtzeitige, verlässliche Terminplanung und Einhaltung des geplanten Zeitrahmens,
  • Einrichtung eines Konferenztages mit möglichst wenigen Springstunden, 
  • der Pflichtstundenanzahl nach reduzierte Teilnahme an Fachkonferenzen, wobei immer mindestens 2 Lehrkräfte eines Jahrgangs an Deutsch und Mathe teilnehmen,
  • Reduzierung der Fachkonferenzteilnahme:
Halbe Stelle max. 3
2/3 Stelle max. 4
3/4 Stelle max. 5
Volle Stelle Teilnahme an allen Fachkonferenzen der im laufenden Schuljahr unterrichteten Fächern
  • grundsätzliche Teilnahmepflicht an Zeugniskonferenzen und pädagogischen Fortbildungstagen (für die pädagogische Arbeit erforderlich), 
  • Freistellung von einzelnen Konferenzen durch die Schulleitung mit „Jokerkarten“ (Verpflichtung zur selbstständigen Informationsbeschaffung),
  • Zuteilung der „Jokerkarten“: 
Halbe Stelle 2
2/3 Stelle 1
3/4 Stelle 1
Ganze Stelle 0

4. Sonstige dienstliche Aufgaben: Schulveranstaltungen, Klassenausflüge, Mehrarbeit, etc.

  • Teilnahme an Schulveranstaltungen ist Dienstgeschäft.
  • Eine Differenzierung nach Teilzeit ist teilweise möglich. Die Interessen Teilzeitbeschäftigter werden bei der Planung und Durchführung im Rahmen der organisatorischen Voraussetzung berücksichtigt. Die Durchführung der Veranstaltungen muss gesichert sein.
  • Keine Verrechnung von Überstunden für Klassenausflüge bei verbeamteten Lehrkräften.
  • Proportionale Berücksichtigung bei der Ausübung von Sonderaufgaben sowie der Anordnung von Mehrarbeit.
  • Die Übernahme einer Klassenleitung gehört zur dienstlichen Verpflichtung, wobei nach Möglichkeit Teilzeitkräfte entlastet werden sollen.
  • Nach Möglichkeit sind Teilzeitkräfte entsprechend ihrer reduzierten Pflichtstundenzahl an Elternsprechtagen anwesend.

4.3 Hausaufgabenkonzept der Grundschule Nord

Hausaufgabenerlass

Der zeitliche Umfang von Hausaufgaben ist im Erlass des Landes NRW folgendermaßen festgelegt:

1. und 2. Jahrgang:  30 Minuten

Für den 1. Jahrgang stehen in der OGS 45 Minuten zur Verfügung.  Für den 2. Jahrgang stehen in der OGS 70 Minuten zur Verfügung.

3. und 4. Jahrgang: 45 Minuten

Für den 3. und 4. Jahrgang stehen in der OGS 60 Minuten, an 6-Stunden-Tagen ca. 70 Minuten zur Verfügung.

Ziel von Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung ausgerichtet sein auf die Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachspezifischen Techniken, die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen.

Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrkräfte

  • stellen im Umfang angemessene Hausaufgaben (ca. 30 Min. im 1./2. Schuljahr, ca. 45 Min. im 3./4. Schuljahr),
  • stellen Hausaufgaben so, dass eine selbstständige Erledigung möglich ist,
  • geben Hausaufgaben, die aus dem Unterricht erwachsen,
  • planen für die Vorbereitung und Besprechung der Hausaufgaben im Unterricht eine gemeinsame Zeit ein,
  • erklären die Hausaufgaben,
  • stellen qualitativ und quantitativ differenzierte Hausaufgaben, wenn es erforderlich ist,
  • geben bei Bedarf Hausaufgaben, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Schülerinnen und Schüler müssen dann selbstständig entscheiden, wann sie welche Bereiche der Hausaufgabe erledigen,
  • beachten, dass die Hausaufgaben i.d.R. am Nachmittag begonnen werden,
  • würdigen die Hausaufgaben durch regelmäßige Kontrolle,
  • geben bei Bedarf den Eltern und den Betreuerinnen und Betreuern der OGS Rückmeldung durch Einträge in die Mappen oder den Schulplaner,
  • verpflichten sich, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den 

Klassenelternschaften zu erörtern (§96 Abs. 4 NSchG), dies schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit der Klassenelternschaft ein. 

Aufgaben der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS und der Lehrpersonen

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS und die Lehrpersonen 

  • sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz,
  • erklären bei Bedarf noch einmal den Ansatz (Ausnahme),
  • vergewissern sich, ob alle Kinder alle Aufgaben erledigt haben,
  • geben bei Bedarf den Eltern und Lehrerinnen und Lehrern Rückmeldung durch Einträge in die Mappen oder den Schulplaner.

Zwischen der Lehrkraft und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern findet ein regelmäßiger Austausch statt. Schafft eine Schülerin oder ein Schüler trotz konzentrierten Arbeitens die Hausaufgaben nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit, weil er oder sie nicht in der Lage war, die Aufgabe selbstständig – ohne zusätzliche Hilfe – zu lösen, braucht er oder sie die Hausaufgaben nicht zu beenden und auch nicht nachzuholen. In solchen Fällen bekommt die aufgebende Lehrkraft eine kurze Rückmeldung vom Betreuungspersonal.

Aufgaben der Eltern

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sollen

  • ihrem Kind einen angemessenen Arbeitsplatz bereitstellen,
  • ihrem Kind Zeit geben,
  • ihrem Kind Mut machen,
  • ihr Kind dazu anhalten, den Tornister aufzuräumen,
  • ihr Kind zu einer ordentlichen Mappenführung anhalten,
  • es ermöglichen, dass ihr Kind mündliche Hausaufgaben wie Lesen, Kopfrechnen, Informationen sammeln etc. durchführen kann,
  • die Lehrkraft informieren, wenn ihr Kind die Hausaufgaben nicht im zeitlichen Rahmen und/oder nicht selbstständig erledigen kann,
  • der Lehrkraft Rückmeldung bei auffälligen Schwierigkeiten geben,
  • in dem Fall, dass ihr Kind trotz konzentrierten Arbeitens die Hausaufgaben nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit schafft, da es nicht in der Lage ist, die Aufgabe selbstständig – ohne zusätzliche Hilfe – zu lösen, dies der Lehrkraft mitteilen. Das Kind braucht die Hausaufgaben nicht zu beenden.

Die Erledigung der Hausaufgaben ist Pflicht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass ihr Kind seine Pflichten als Schülerin oder Schüler erfüllt und die Hausaufgaben ordnungsgemäß erledigt (§ 71 NSchG).

Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • kennzeichnen oder notieren die Hausaufgaben in ihrem Schulplaner. 
  • passen bei der Erklärung der Hausaufgaben auf oder fragen nach, wenn es Verständnisprobleme gibt.
  • bemühen sich, zügig, konzentriert und selbstständig zu arbeiten.
  • geben zuverlässig Auskunft, ob sie fertig sind oder nicht.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • selbstständig (möglichst ohne Hilfe),         
  • zügig (möglichst ohne Ablenkung),
  • genau (möglichst korrekt, sachlich richtig, richtige Schreibweisen, sauber und übersichtlich), 
  • rücksichtsvoll (leise, abwarten können) arbeiten lernen.

Maßnahmen bei Nichtanfertigung der Hausaufgaben:

  • Es wird erwartet, dass vergessene oder unvollständige Hausaufgaben zum nächsten Tag nachgeholt und unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Bei mehrmaliger Nichtanfertigung der Hausaufgaben kann die Lehrkraft die Hausaufgaben – auch in der Schule – nachholen lassen. Die Eltern werden entsprechend benachrichtigt.
  • Bei häufigem Fehlen der Hausaufgaben erfolgt ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrkraft oder eine schriftliche Benachrichtigung der Eltern durch die Lehrkraft. Die fehlenden Aufgaben werden zu Hause, in der Schule oder nach der Schule bearbeitet.

4.4 Vertretungskonzept

Als Grundschule tragen wir für die Schülerinnen und Schüler eine besondere pädagogische Verantwortung, wodurch bezogen auf die Jahresstundentafel möglichst kein Unterricht ausfallen soll. Die Grundschule Nord ist eine verlässliche Grundschule, die eine Unterrichts- und Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr anbietet. Es wird den Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit gegeben, außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit (7.55 Uhr bis 13.15 Uhr, davon verlässlicher Unterricht von 8.45 Uhr bis 11.25 Uhr) die Randstundenbetreuung oder die OGS in Anspruch zu nehmen. 

Schülerinnen und Schüler dürfen nie vorzeitig die Schule verlassen. Deswegen darf bei einem Ausfall einer Lehrkraft Unterricht nur nach vorheriger Ansage (mind. einen Tag Vorlauf) ausfallen. Ausnahmen sind krankheitsbedingtes Abmelden, wobei es vorher immer zu einer Absprache mit den Erziehungsberechtigten kommen muss, wann und von wem das Kind abgeholt wird. Für die Organisation des Vertretungsunterrichts ist die Schulleitung, vorwiegend die Konrektorin, zuständig.

Informationsablauf

Im Krankheitsfall/ Verhinderungsfall einer Lehrkraft erfolgt die Information so schnell wie möglich, damit die Vertretungskräfte rechtzeitig informiert werden können; Tel. Sekretariat 05208/991350 (es kann allerdings auch sinnvoll sein, gerade vor Unterrichtsbeginn die Schulleitung privat anzurufen).

Im Beurlaubungsfall (Sonderurlaub, Fortbildung) erfolgt die Information i.d.R. mit dem Antrag bzw. der Anmeldung.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, jeden Morgen vor Unterrichtsbeginn den Vertretungsplan am Informationsbrett einzusehen und sich über eventuelle Stundenplanänderungen, die den eigenen Einsatz bzw. Verschiebungen für die eigene Klasse betreffen, zu informieren. 

Organisatorischer Rahmen für kurz- bzw. mittelfristige Vertretungen

  • Einsatz freigewordener Lehrerstunden (Lehrkräfte, die durch Abwesenheit einer Klasse keinen Unterricht erteilen, können entsprechend des Stundenplans in dieser Zeit für Vertretungsunterricht eingesetzt werden),
  • Auflösen von Doppelbesetzungen, zusätzlichem Förderunterricht und AGs,
  • Vertretungsunterricht über Mehrarbeit von Lehrkräften (späterer Stundenausgleich oder ggf. Bezahlung),
  • Zusammenlegung von Klassen, soweit es für die jeweilige Lehrkraft und die Schülerinnen und Schüler zumutbar und sinnvoll ist,
  • Aufteilen der Schülerinnen und Schüler (vorwiegend im Jahrgangsteam),
  • Unterricht von zwei Klassen durch eine Lehrkraft (stundenweise kann eine Klasse durch die benachbarte Lehrkraft beaufsichtigt werden, Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Klasse eine Aufgabe selbstständig bearbeitet (Stillarbeit),
  • Einsatz von Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärtern im Rahmen der Vorschriften.

Langfristige Vertretungen

Bei langfristigen Ausfällen von Lehrkräften wird Kontakt mit dem Schulamt aufgenommen, um eine Vertretungskraft zu erbitten.

Sicherung in der Kontinuität der schulischen Arbeit

Die enge Zusammenarbeit in den Jahrgangsteams ermöglicht einen nahezu reibungslosen Ablauf des Vertretungsunterrichts. In regelmäßigen Abständen (meistens wöchentlich) wird der Unterricht in den einzelnen Fächern vom Jahrgangsteam geplant und erarbeitet. Im Krankheitsfall einer Kollegin oder eines Kollegen erhält die Vertretungskraft die vorbereiteten Unterrichtsmaterialien, Tagespläne und Arbeitspläne entweder von der zu vertretenden Lehrkraft oder von einer Kollegin oder einem Kollegen der Parallelklasse. Dieses Vorgehen hängt jeweils vom Gesundheitszustand der betroffenen Lehrkraft ab. Ein Aufteilen der zu vertretenden Klasse erübrigt sich somit meistens. Die stellvertretende Lehrkraft in der Klassenführung (i. d. R. die Mathematiklehrerin oder der Mathematiklehrer) übernimmt die Verantwortung für die organisatorischen Elemente der Klasse (Elternbriefe austeilen, Krankheitsliste führen, Stundenplanverschiebungen bekannt geben, o.ä.). Bei vorhersehbaren Ausfällen von Lehrkräften (zum Beispiel Fortbildungen und Dienstbesprechungen) muss der Vertretungsunterricht von der betreffenden Lehrkraft vorbereitet sein. Die Anordnung zusätzlicher Vertretungsstunden oder Mehrarbeit wird für das Kollegium transparent gemacht. Wir werden der Verantwortung für eine verlässliche Schule nur durch qualifizierten und engagierten Unterricht gerecht. Dieses Prinzip gilt auch für jegliche Form des Vertretungsunterrichts. 

Besondere Veranstaltungen

Besondere Veranstaltungen wie Projekttage oder -wochen, Sporttage, Pädagogische Tage, Wandertage, Klassenfahrten oder Gottesdienste gehören zur pädagogischen Prägung unserer Schule und erfordern besondere Regelungen im Stundenplan. Die Unterrichtszeiten werden dann ggf. entsprechend abgeändert. Eine rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten ist selbstverständlich.

Ausfälle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der OGS

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS melden sich bei der OGS-Leitung   oder Stellvertretung krank bzw. ab. Die Vertretung im Bereich der OGS wird durch die OGS-Koordinatorin geregelt. Diese erfährt über den Vertretungsplan der GS Nord, welche Lehrerin bzw. welcher Lehrer für die Hausaufgabenbetreuung kurzfristig ausfällt und sorgt überwiegend selbstständig für Ersatz. Sollte eine Vertretung in der 6. Stunde vonnöten sein, wird diese von den Lehrkräften der Schule übernommen. Im Falle einer Beurlaubung einer Lehrkraft wird die OGS-Leitung rechtzeitig informiert.

4.5 BuddY-Konzept

Wie viele andere Schulen in ganz Deutschland nimmt auch die Grundschule Nord am BuddY-Programm teil. Es soll dazu beitragen, dass Schule neben einem Ort der Wissensvermittlung auch eine zentrale Einrichtung für den Erwerb sozialer und emotionaler Kompetenzen sowie gelebter demokratischer Werte ist. 

Was ist das BuddY-Programm?

Buddy bedeutet auf Deutsch: gute/r Freund/in, Kumpel.

Das BuddY-Programm fördert die Fähigkeiten und Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. Durch Übernahme von Verantwortung wird ihre aktive Beteiligung an schulischen Prozessen unterstützt. Sie erfahren, dass ihr Handeln eine positive Wirkung erzielt. Auf diese Weise können sie ihr Selbstvertrauen und ihre Eigenständigkeit steigern und das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten stärken.

„Aufeinander achten – Füreinander da sein – Miteinander lernen“, so lautet der Grundgedanke des BuddY-Programms. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zu achten und in der Klasse sowie in der Schule respektvoll miteinander umzugehen. 

Die Idee von BuddY ist, dass Kinder gerne von Gleichaltrigen und Gleichgesinnten lernen und sich gut auf sie einlassen können. Auf Englisch nennt sich dies „Peergroup-Education“. Kindern gelingt es oft besser, Verständnis für Probleme anderer Kinder aufzubringen, weil sie vielleicht selbst schon einmal in einer ähnlichen Situation waren. 

Seit dem Schuljahr 2013/2014 werden an der Grundschule Nord Pausen-BuddYs eingesetzt. Diese sind zusätzlich zur Pausenaufsicht Ansprechpersonen für die Schülerinnen und Schüler bei Problemen oder Streitigkeiten auf dem Schulhof. 

Die Einrichtung des Systems der Pausen-BuddYs entstand aus dem Wunsch der Schülerschaft im Schülerparlament, mehr Ansprechpersonen in den Hofpausen zu haben. Zwei Kolleginnen der Grundschule Nord besuchten eine umfangreiche Fortbildungsmaßnahme, um sich als BuddY-Coaches ausbilden zu lassen. 

Im Rahmen einer freiwillig wählbaren BuddY-AG werden Kinder des vierten Jahrgangs auf die Aufgabe als Pausen-BuddYs vorbereitet. Sie werden abwechselnd auf dem Schulhof in den Pausen eingesetzt. 

In der AG werden folgende Inhalte vermittelt und trainiert:

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sollen

  • Körpersprache deuten und bewusst einsetzen,
  • aktives Zuhören, 
  • Fähigkeit zur Perspektivübernahme, 
  • Eigenschaften der „idealen Helferin“, des „idealen Helfers“,
  • Regeln für die Streitschlichtung, mögliche Abläufe einer Streitschlichtung,
  • Lösungsmöglichkeiten für Konflikte, 
  • Kommunikationsmöglichkeiten: „Wolfs“- und „Giraffensprache“, 
  • Kompetenzen der Pausen-BuddYs:  Möglichkeiten und Grenzen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Pausen-BuddYs von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern akzeptiert und bei Problemen von ihnen angesprochen werden. In der Regel gelingt es den BuddYs, die Probleme zur Zufriedenheit aller zu lösen. Nur selten müssen Lehrkräfte zusätzlich hinzugezogen werden. Auf diese Weise können die BuddYs ihre erlernten Fähigkeiten erfolgreich einsetzen. Sie erleben ihre Selbstwirksamkeit und empfinden ihre Tätigkeit nach eigenen Aussagen als sehr befriedigend. 

4.6 Beratungskonzept

Zielgruppe 

Alle in der Schule tätigen Personen können beratend wirken oder sich selbst beraten lassen. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter, Sozialpädagogische Fachkräfte, Referendarinnen und Referendare, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschule.

Wer berät wen?

Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Schule lernen, sich gegenseitig zu beraten, sich zuzuhören, aufeinander einzugehen sowie Verhaltens- und Gesprächsregeln zu beachten. 

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ggf. Streitschlichterinnen und Streitschlichter können bei Konflikten beratend wirken sowie Kritik und Anregungen in Bezug auf den Unterricht, die Pausengestaltung und die Aktionen in der Betreuung an die Lehrkräfte bzw. an das pädagogische Betreuungspersonal weitergeben.

In den Lernbereichen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten werden, konstruktive, beratende Kritik nach vorher erarbeiteten Kriterien zu üben und sich so gegenseitig helfen, Lernfortschritte zu machen.

Die Klassensprecher sollen sich in regelmäßigen Abständen mit den Beratungskräften und ggf. der Schulleitung über Schulangelegenheiten austauschen um dadurch die Schulentwicklung in ihrem Sinne weiterbringen zu können (Schülerparlament).

Die Eltern können in Gesprächen mit den Lehrerinnen und Lehrern, der Schulleitung oder den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beratend Einfluss nehmen sowie sich in den Schulgremien und Fachkonferenzen beratend einbringen.

Die Lehrerinnen und Lehrer beraten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im Hinblick auf Lernfortschritte, Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes, Fördermöglichkeiten, Wahl der weiterführenden Schule, aber auch bei erzieherischen Fragen.

Die Lehrerinnen und Lehrer beraten sich miteinander über die Lernfortschritte, das Arbeits- und Sozialverhalten, Fördermöglichkeiten der Schülerschaft, erzieherische Maßnahmen, Versetzungen oder Rücktritte sowie über die Umsetzung der Unterrichtsinhalte und Leistungsüberprüfungen in den Teamsitzungen der Jahrgangsstufe oder in Klassenkonferenzen.

In der Kollegialen Fallberatung beraten sich die Kolleginnen und Kollegen gegenseitig in Fragen der Unterrichtsgestaltung, Erziehung, der Führung von Elterngesprächen, usw. (siehe Beratungsordner).

Innerschulische Expertinnen und Experten beraten Eltern, Lerner und das Kollegium bei besonderen Lernschwierigkeiten (Dyskalkulie, LRS, DaZ, Motorik).

Die innerschulischen Beratungskräfte können insbesondere bei gravierenden Lernschwierigkeiten oder erzieherischen Problemen hinzugezogen werden, im Hinblick auf zu ergreifende Maßnahmen oder um Fördermöglichkeiten zu beraten, und bei Elterngesprächen unterstützend wirken. 

Die innerschulischen Beratungskräfte beraten die Lernenden bei anhaltenden Schwierigkeiten im Umgang miteinander und bieten Gespräche und Maßnahmen zur Streitschlichtung an. Bei Bedarf organisieren sie Sitzungen zur Kollegialen Fallberatung.

Die Schulleitung wird von der Klassenleitung oder der Klassenkonferenz bei gravierenden Schwierigkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten oder in erzieherischen Fragen und Maßnahmen hinzugezogen. Die Schulleitung berät die Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf im Hinblick auf Lernfortschritte, Leistungsbeurteilung und in Fragen der Versetzung/des Rücktritts der Schülerinnen und Schüler sowie zu rechtlichen Fragen im Schulalltag.

Die Schulleitung berät im Besonderen Eltern zu Themen wie dem (vorzeitigen) Schuleintritt. 

Der Lehrerrat berät Kolleginnen und Kollegen bei Problemen unterschiedlicher Art, zum Beispiel Schwierigkeiten untereinander oder mit der Schulleitung und führt klärende Gespräche oder trägt Anliegen vor.

Die Ausbildungsbeauftragte oder der Ausbildungsbeauftragte sowie die Mentorin oder der Mentor beraten die Referendarinnen und Referendare im Hinblick auf die Unterrichtsplanung, die Leistungsbeurteilung, die Gruppenführung, erzieherische Fragen sowie Elterngespräche.

Das pädagogische Personal der Randstundenbetreuung und der Offenen Ganztagsschule berät die Lernenden und Eltern ebenfalls im Hinblick auf Lern- und Fördermöglichkeiten sowie im Hinblick auf das Arbeits- und Sozialverhalten und erzieherische Maßnahmen. Sie tauschen sich mit den Lehrkräften der Kinder aus und beraten ggf. gemeinsam.

Außerschulische Expertinnen und Experten (siehe Netzwerkordner) werden bei schwerwiegenden Lern- , Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder zur Beratung hinzugezogen. Eltern können ggf. an diese Stellen verwiesen werden.

Beratungsfelder

Besonderer Beratungsbedarf ergibt sich zu folgenden Themengebieten:

  • klinische Auffälligkeiten (Entwicklungsstörungen, Ängste, Depressionen, 

Adipositas),

  • auditive Verarbeitungs-/Wahrnehmungsstörung,
  • Dyskalkulie / Rechenschwäche ,
  • LRS,
  • AD(H)S,
  • Autismus,
  • Hochbegabung,
  • Tod und Trauer,
  • Mobbing,
  • Notfall/Krisen/Trauma,
  • Kindeswohl(gefährdung),
  • interkulturelle Beratung,
  • AO-SF (Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf).

Instrumente zur (erfolgreichen) Beratung:

  • Kollegiale Fallberatung,
  • Gesprächsführung,
  • Gesprächsführung Kinder,
  • Systemische Beratung,
  • Schulklassenbezogene Beratung, Intervention und Prävention (Mind Matters).

Im „Beratungsordner“ (Lehrerzimmer der Grundschule Nord) finden sich zu den genannten Themengebieten Informationen.

Zusätzlich gibt es einen Netzwerk-Ordner“, in dem außerschulische Kooperationspartner, Beratungseinrichtungen, Listen von Kinder-/ Jugendpsychologen, Ärzten, Therapeuten, etc. zu finden sind.

Hier gibt es Wegweiser – Wie gehe ich vor beim Verdacht auf LRS, Dyskalkulie, Hochbegabung, Vernachlässigung/Misshandlung/Missbrauch, etc.?

4.7 Konzept zum Umgang mit Beschwerden

Auch an einer Schule, an der alle Wert auf gegenseitige Akzeptanz und Achtung legen, kommt es manchmal zu Unstimmigkeiten, aus denen Beschwerden resultieren können. Ein angemessener Umgang mit solchen Beschwerden führt zu einer konstruktiven Konfliktbewältigung. Die frühzeitige Bearbeitung etwaiger Probleme verhindert spätere Eskalationen.

Da Konflikte für alle Betroffenen emotional belastend sind und somit den angestrebten Zielen einer gesundheitsförderlichen Schule entgegenwirken, ist es notwendig, diese aktiv und konstruktiv zu lösen.

Konflikte und Beschwerden sollen da bearbeitet werden, wo sie auftreten. Nur wenn dort keine Lösung möglich sein sollte, wird die nächsthöhere Instanz eingeschaltet.

Jede Beschwerde wird angehört und ernst genommen. 

Jede Beschwerde wird „auf Augenhöhe“ behandelt.

Für jede Beschwerde sollte sich genügend Zeit genommen werden (möglichst keine „Tür- und -Angel Gespräche“).

Die Bearbeitung und Lösung sollten möglichst zeitnah erfolgen.

Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Schüler und Schülerinnen sind ausschließlich an die Klassenleitung des betroffenen Schulkindes zu richten. Erziehungsberechtigte haben keinerlei Beschwerde- oder Weisungsberechtigung gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern.

Über Beschwerdegespräche und mögliche Lösungen wird Protokoll geführt. 

Um etwaige Probleme oder Unzufriedenheiten von Schülerinnen und Schülern aufzuarbeiten, gibt es verschiedene Ansätze an der Grundschule Nord:

  • Pausenbuddys,
  • Klassenrat,
  • Schülerparlament,
  • Einschalten der Beratungslehrerin oder des Beratungslehrers.

4.8 Gender Mainstream – Konzept

Internationale Bildungsstudien wie PISA und IGLU zeigen: Beim Kompetenzerwerb in schulischen Fächern hinken Jungen häufig den Leistungen von Mädchen hinterher. 

Besonders im sprachlichen Bereich lagen die Werte für Jungen unter dem Gesamtdurchschnittswert und noch deutlicher unter den Durchschnittsleistungen der Mädchen. Darüber hinaus zeigen Jungen – nicht nur in der Schule – deutlich häufiger Auffälligkeiten im Sozialverhalten als Mädchen. Trotzdem findet man später in Führungspositionen häufiger Männer als Frauen. 

Das Ziel von Gender Mainstreaming in der Schule ist die Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter und die Beseitigung geschlechtstypischer Nachteile sowohl für Mädchen wie auch für Jungen. Die Individualität aller Mädchen und Jungen in ihrer Verschiedenheit muss wertgeschätzt und gefördert werden. Dabei gilt es, jedes Kind in seinen Begabungen und Neigungen zu unterstützen. Das Selbstbewusstsein eines jeden Kindes muss gestärkt werden, damit es gängigen geschlechtsspezifischen Rollenzuteilungen bewusst gegenübertreten und diese reflektieren kann. 

Im Unterrichtsalltag können viele Gender – Aspekte umgesetzt werden:

  • geschlechterparitätische Zusammensetzung der Schulgremien,
  • zahlreiche Möglichkeiten, in Partner- oder Gruppenarbeiten über Geschlechtergrenzen hinweg miteinander zu kooperieren,
  • Klassendienste werden gleichermaßen von Mädchen und Jungen erledigt,
  • Projektwochen mit Angeboten, die sich an den Bedarfen von Mädchen und Jungen orientieren,
  • Pausenspielzeug für Mädchen und Jungen,
  • Angebot von Büchern für Mädchen und Jungen (Lektüren im Klassensatz, Klassen- und Schulbibliothek),
  • offene Schreibanlässe: Schülerinnen und Schüler schreiben zu einem selbst gewählten Thema,
  • Referate zu verschiedenen Themen lassen der Schülerschaft Freiräume im Sachunterricht,
  • bewusste Einbeziehung technischer Themen,
  • Sexualunterricht: gemeinsame und getrennte Aufklärung,
  • Projekt der Theaterwerkstatt Osnabrück: Mein Körper gehört mir,
  • keine Trennung von Jungen- und Mädchensport,
  • Kooperationsspiele im Sportunterricht stärken den Zusammenhalt und das gegenseitige Wertschätzen,
  • möglichst viele unterschiedliche Bereiche des Lehrplans Sport werden umgesetzt, so dass beide Geschlechter die Freude an der Bewegung erhalten,
  • auch im Kunst- und Musikunterricht soll auf die unterschiedlichen Interessen der Lernenden eingegangen werden (Bsp. Musik – trommeln, Kunst – bewusste Einbeziehung berühmter Frauen).

4.9 Konzept zur Umwelterziehung

Die Begegnung mit der Natur und der Aufbau eines verantwortungsbewussten Umgangs mit ihr sind zwei Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in der Grundschule. Dieses ist zum einen in den Richtlinien des Faches Sachunterricht verankert, zum anderen als umfassender und fächerübergreifender Erziehungsauftrag ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Kollegiums der Grundschule Nord. 

Um den Schülerinnen und Schülern Erfahrungen in und mit der Natur zu ermöglichen, werden in allen Klassen regelmäßig Wandertage in die nähere Umgebung sowie im 4. Schuljahr eine Klassenfahrt nach Norderney durchgeführt. Auch in alltäglichen Unterrichtssituationen wird immer wieder darauf Wert gelegt, Begegnungen mit der Natur sowie mit Lebewesen und ihren Lebensbedingungen zu ermöglichen und zu fördern.

Umweltbewusstes Handeln im Schulalltag

Bereits im ersten Schuljahr lernen die Kinder die Trennung von Müll in separaten Behältern kennen. In jedem Klassenraum befindet sich jeweils ein Mülleimer für den Restmüll, ein Mülleimer für den gelben Sack sowie ein Eimer für Biomüll und ein Eimer für Papier und Pappe.

Die Lehrerinnen und Lehrer achten auf sorgfältige Trennung, aber auch darauf, dass die Lernenden in Eigenverantwortung sich gegenseitig bei der Mülltrennung behilflich sind und unterstützen. Zusätzlich dienen Piktogramme als Gedankenstütze, anfallenden Müll korrekt zu sortieren. Um vor allem den anfallenden Plastikmüll zu reduzieren, wird vom ersten Schuljahr an Eltern und Kindern empfohlen, ihre Pausenbrote sowie Obst und Gemüse in abwaschbaren Butterbrotdosen aufzubewahren sowie Getränke in Trinkflaschen, die wiederverwendet werden können, mitzubringen.

Die Grundschule Nord nimmt an dem Umweltprojekt „Energie erleben -Energie verstehen“ teil, welches das lippische Schulamt und der Fachbereich Umwelt des Kreises Lippe in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken für alle 4. Klassen der lippischen Grundschulen ins Leben gerufen hat. Ziel des Projektes ist es, Schülerinnen und Schüler schon früh auf die Energieproblematik und den Klimaschutz aufmerksam zu machen sowie durch praktische Übungen aufzuzeigen, wie jeder einzelne einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Auf spielerische Weise lernen sie zudem Alternativen zur herkömmlichen Stromerzeugung, wie Wind-, Wasser- oder Sonnenenergie, kennen. Durch gemeinsames Sammeln von Plastikverschlüssen von Getränkeflaschen leisten die Grundschüler ebenfalls einen aktiven Beitrag zur Müllverwertung.

Innerhalb des Unterrichts werden biologische Aspekte in allen vier Schuljahren angesprochen (vgl. vor allem die Lehrpläne Sachunterricht und Kath. bzw. Ev. Religionslehre). 

Immer wieder wird das Augenmerk auf ökologische Systeme wie den Wald, das Wasser (Bach / Meer) oder die Wiese gelegt. Ebenso werden in den verschiedenen Schuljahren einzelne Pflanzen und Tiere in ihrer Lebensweise in diesen ökologischen Systemen genauer thematisiert. Es ist einheitlicher Konsens im Kollegium der Grundschule Nord, dass bei jedem ökologischen Thema der Bereich des Umweltschutzes angesprochen und hervorgehoben werden soll. 

Auf diese Weise kann der Unterricht zu einer Haltung des „verantwortungsbewussten Mitgestaltens“ im Sinne des Lehrplans Sachunterricht beitragen.

In allen Jahrgangsstufen ist das Thema „Gesunde Ernährung“ ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Regelmäßig organisiert jede Lehrkraft ein „Gesundes Frühstück“, das neben der Erziehung zur Gesundheit ein weiterer wichtiger Baustein zur Umweltbildung und zum verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen darstellt.

Ziel der Umwelterziehung ist die Bereitschaft und Fähigkeit, sich selbst umweltgerecht zu verhalten und für ein umweltgerechtes Leben einzutreten. 

4.10 Konzept zur schulischen Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung

„Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Sie umfasst Aspekte von Sicherheitserziehung und Sozialerziehung sowie von Umweltbildung und Gesundheitsförderung für eine verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr. Sie setzt sich zudem mit Fragen einer zukunftsfähigen Mobilität als Teil einer Bildung für nachhaltige Bildung auseinander.“[1]

Als allgemeine Schlüsselqualifikationen für die Grundschule, die fächerübergreifend[2] vermittelt werden, lassen sich nennen:

  • die Fähigkeit zu einem reflektierten Verhalten in der Verkehrswirklichkeit. Dazu gehört die Förderung von Kompetenzen und Verhaltensweisen, die sich nicht auf die Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse beschränken, sondern sich auch kritisch mit den ökonomischen und ökologischen Zuständen und Folgen des gegenwärtigen und zukünftigen aktiven Mobilitätsverhaltens auseinandersetzen.
  • die Fähigkeit zu einer sicherheits-, sozial-, umwelt- und gesundheitsbewussten Teilnahme am Mobilitätsgeschehen.

Aufgabenschwerpunkte in der Schuleingangsphase:

  • aktive und passive Schulwegsicherung,
  • Informationsveranstaltung für die Eltern der zukünftigen Erstklässler zum sicheren und ökologischen Schulweg durch die Polizei,
  • Besuch einer Polizistin oder eines Polizisten zu Beginn des ersten Schuljahres,
  • Einüben von richtigem und sicherem Verhalten als Fußgängerin/ Fußgänger (z.B.: Straßenüberquerung, Aufgabe des Bordsteins),
  • Schulwege und Schulumgebung erkunden,
  • Gefahren erkennen z.B. durch parkende PKW,
  • Rechts-links-Orientierung,
  • Wahrnehmungstraining (Geräusche, Geschwindigkeiten und Entfernungen),
  • Schulung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit,
  • Sicherheit bei schlechten Sichtverhältnissen (Auswirkung von Dunkelheit und schlechtem Wetter bzgl. Bedeutung von hellen Farben und Reflektoren) – Am ersten Schultag erhalten die Erstklässler vom Förderverein eine Sicherheitsweste überreicht, deren Funktion im Unterricht besprochen wird. 

Aufgabenschwerpunkte im 3. und 4. Schuljahr:

  • Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit topologischen und digitalen Karten,
  • sich mithilfe von Karten, Wegskizzen und Abbildungen orientieren,
  • Entfernungen ermitteln, vergleichen und umweltgerechte Schlussfolgerungen treffen,
  • Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrspolizei:
  • Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten gegenüber anderen am Verkehr teilnehmenden Personen
  • Umweltorientiertes Verhalten und Handeln
  • Wichtige, ausgewählte Verkehrszeichen und ihre Bedeutung
  • Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, ausgewählte Aspekte der StVO
  • Praktische und theoretische Erarbeitung eines verkehrssicheren Fahrrades 
  • Überprüfung der Verkehrssicherheit (z.B. Tragen eines Helmes und Herausarbeitung der Bedeutung des Helmes)
  • Radfahrgeschicklichkeitstraining auf dem Schulhof
  • Praktische Fahrübungen in der Verkehrswirklichkeit
  • Radfahrausbildung (Theorie und Praxis) – die erfolgreiche Teilnahme wird auf dem Zeugnis vermerkt.

4.11 Medienkonzept (Auszug)

Die Förderung der Medienkompetenz hat in der Grundschule Nord einen hohen Stellenwert. Der Umgang mit analogen, traditionellen Medien wurde fächerübergreifend in die Lernprozesse integriert und umgesetzt. Die digitale (Weiter-) Entwicklung von Gesellschaft, Arbeitswelt und Schule stellt gänzlich neue Herausforderungen dar. Dieser Digitalisierung wollen und müssen wir uns stellen.

Die in der Lebenswelt von Kindern zunehmend präsenteren Medien bieten neben ihrem Erlebnis- und Spaßcharakter auch vielfältige Lern- und Erfahrungschancen. Wir möchten die neuen Medien dazu nutzen, unseren Schülerinnen und Schülern ebendiese Lernerfahrungen zu ermöglichen und Medienkompetenz aktiv zu erwerben. Dabei verstehen wir den Erwerb von Medienkompetenz als wechselseitigen Lernprozess, der sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Lehrkräfte mit einbindet und Medienerziehung so als gemeinsame Aufgabe wahrgenommen wird. 

Insbesondere legen wir Wert auf die Einbindung des Internets als zusätzliche, aktuelle Informationsquelle. Das Ziel ist dabei, unseren Schülerinnen und Schülern einen verantwortungsvollen und kindgerechten Zugang zu diesen Informationen zu ermöglichen und als wertvolle Ergänzung zu bisher bekannten Informationsquellen anzusehen. Ferner sind wir bestrebt, die neuen Medien im Unterricht auch als Ergänzung zu unseren Lehrwerken einzusetzen und Förder- sowie Forderpotential der Geräte und Apps zu erkennen und zu nutzen. 

Im Rahmen des Medienkompetenzerwerbs orientieren wir uns am Kompetenzrahmen NRW, einer Initiative der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, mit seinen vielfältigen Angeboten der medialen Grundbildung. Zentrale Kompetenzbereiche sind hierbei Bedienen und Anwenden; Informieren und Recherchieren; Kommunizieren und Kooperieren; Produzieren und Präsentieren; Analysieren und Reflektieren. 

Medienerziehung bedeutet für uns, allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, im Laufe ihrer Grundschulzeit erste Medienkompetenzen zu erwerben. Da die Kinder in ihren Elternhäusern zum Eintritt in die Grundschule sehr unterschiedliche Erfahrungen mit neuen Medien mitbringen, möchten wir die Heterogenität des Erfahrungsschatzes durch den Einsatz eines pädagogisch begleiteten Buddy-Systems nutzen. Dabei sollen medienunerfahrene Kinder die Chance haben, von medienaffineren Kindern zu lernen. Diese wiederum können als Experten ihr Wissen weitergeben und vertiefen auf diese Weise bisher erworbene Kompetenzen. Der Einsatz dieses Systems bietet sich besonders für die Kompetenzbereiche Bedienen und Anwenden sowie Kommunizieren und Kooperieren an. Um allen Schülerinnen und Schülern einen Kompetenzerwerb im Sinne des Medienkompetenzrahmens zu ermöglichen, ist eine entsprechende Medienausstattung obligatorisch. Dies bedeutet aber auch gleiche Ausstattung in allen Klassenräumen, um auch den Lehrkräften gleiche Lern- und Unterrichtsbedingungen zu ermöglichen.

4.12 Kindesschutzkonzept

Einleitung

Sehen. Verstehen. Handeln.
Das sind die drei Schwerpunkte unseres Schutzkonzeptes. 

Unter Sehen verstehen wir das Sehen der Kinder, Lehrpersonen, Fachkräfte in der OGS und aller weiteren Menschen, die im System Schule zusammenkommen. Wir sehen den gemeinsamen Umgang und beobachten und dokumentieren das Lernen und das soziale Miteinander. Wir sehen aber auch die Eltern und die Systeme Politik und Gesellschaft, in denen wir alle miteinander umgehen. 

Verstehen bedeutet für uns das Verstehen unserer Beobachtungen, das aktive Verstehen-Wollen der Kinder und ihrer Familien. Dieses Verstehen ist nur möglich, wenn wir uns nicht nur unterrichtsspezifisch, sondern auch fachlich zum Thema Kindesschutz fortbilden. Unsere mit den Kindern gemachten Erfahrungen reflektieren wir gemeinsam in Besprechungen und Konferenzen und sind natürlich auch mit den Eltern und anderen wichtigen Ansprechpersonen der Kinder im Austausch. 

Adäquates Handeln im Sinne eines Schutzkonzeptes ist nur möglich, wenn der Handlungsleitfaden klar definiert ist. Dazu gehören sowohl das präventive Handeln, als auch ein Handlungsrahmen, wenn es zu einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung oder des nicht gewährleisteten Kindesschutzes kommt. 

Sehen

Ziel des Schutzkonzeptes

Unsere Schule ist ein sicherer Ort. Es gibt hier keinen Raum für Gewalt und Missbrauch. Wenn betroffene Kinder oder Familien Hilfe suchen, bieten wir ein vertrauensvolles Gegenüber. Sollte in der Schule ein Verdachtsfall auftreten, arbeiten wir mit den entwickelten Handlungsoptionen, um den Kindern, Familien und uns zeitnah und zielgerichtet Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.  
Das Schutzkonzept richtet sich an alle Lehrpersonen, die pädagogischen Fachkräfte im Offenen Ganztag und alle Beschäftigten der Grundschule Nord, um im Verdachtsfall bei körperlicher und emotionaler Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und bei sexuellen Übergriffen jeglicher Art geeignete Strategien anwenden zu können. Da die Kinder über mehrere Jahre weitestgehend von den gleichen Fachkräften beim Lernen und Spielen gesehen werden, können Veränderungen und mögliche Gefährdungen wahrgenommen und eingeschätzt werden. 

Die Schule soll nicht zum Tatort werden. Die Schulkinder sollen vor (sexueller) Gewalt durch Erwachsene im schulischen Kontext oder durch Mitschüler*innen geschützt werden.

Die Schule soll ein Kompetenzort sein. Hier finden Kinder und deren Familien Hilfe, wenn sie im schulischen oder im privaten Umfeld Gewalt erleben. 

Leitbild der Schule

Die  Grundschule  Nord  ist  ein  Lebens- und  Erfahrungsraum,  der  jeden  Mensch  will-kommen heißt, unabhängig von der Nationalität, der Herkunftssprache, der Religion, der Kultur, der Begabung, einer Behinderung oder dem Geschlecht. Unsere  Schule  soll  ein  Ort  sein, an  dem  sich  alle  Menschen sicher,  wertgeschätzt und eingebunden fühlen. Dabei ist uns insbesondere der Kindesschutz wichtig, also Schule als einen geschützten Ort für die Kinder zu schaffen, gefährdende Lebenssituationen wahrzunehmen, Unterstützung anzubieten und weitere Hilfen auf den Weg zu bringen. Wir versuchen, die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit aller zu stärken, indem alle zu einem respektvollen Umgang miteinander, zu mehr Toleranz  und  Achtsamkeit  angehalten  werden.  Das  Zugehörigkeitsgefühl  und  die Verbundenheit mit der Schule sind dabei äußerst wichtig. Wir verstehen unsere Erziehung ganzheitlich und wollen das Lernen mit allen Sinnen fördern.  Soziales  Lernen  und  die  Förderung  des  demokratischen  Miteinanders  sind für uns selbstverständlich. 

Verstehen

Begriffsklärung

Der Begriff Kindeswohlgefährdung bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen persönlichen, fachlichen, kulturellen und ethischen Vorstellungen von Eltern, Lehrkräften sowie pädagogischen Fachkräften. Konkretisierungen im Einzelfall sind grundsätzlich einem Aushandlungsprozess und den jeweiligen Interpretationen unterworfen. (Bathke u.a.: Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule, 4.Jg. 2008, Heft 9, Hrsg.: Institut für soziale Arbeit e.V. Münster, Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW)

Von Kindeswohlgefährdung ist auszugehen, wenn folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:

-Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.

-Die gegenwärtige oder künftige Gefährdung muss erheblich sein.

-Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist. 

Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung:

-Vernachlässigung

-Erziehungsgewalt und Misshandlung

-Sexualisierte Gewalt

-Häusliche Gewalt

-Weibliche Genitalbeschneidung 

-altersunangemessener Medienkonsum

                                                                       (angelehnt an www.kinderschutz-in-nrw.de)

Kinder erleben Gewalt oder Missbrauch an unterschiedlichen Orten. Statistisch belegt ist, dass die Übergriffe meist im sozialen Nahbereich, bei der gemeinsamen Freizeitgestaltung von Kindern und Erwachsenen oder in Betreuungssituationen erfolgen. Diese Beziehungen sind vielfältig, genauso vielfältig und unterschiedlich sind die Signale, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung beziehungsweise einen möglichen Übergriff hinweisen. 
Es muss stets berücksichtigt werden, dass sich Betroffene von Gewalt häufig schämen. Es ist ihnen peinlich und oft halten sie es fatalerweise sogar für ihre eigene Schuld.
Die vielfältigen individuellen Veränderungen und Symptome gilt es aufmerksam und sensibel wahrzunehmen.

Diese können im körperlichen, psycho-sozialen und kognitiven Bereich liegen (siehe www. kinderschutz-in-nrw.de).

Zur Stärkung der Kinder in allen Lebensbereichen ist eine Kooperation mit den Eltern notwendig. Die Grundlage dieser Kooperation bilden die regelmäßig stattfindenden Elternabende und Elternsprechtage, aber auch der individuelle Kontakt über Elternbriefe und gemeinsame Feiern ist wichtig. So kann bereits eine vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern aufgebaut werden, die eine wichtige und gute Voraussetzung für Gespräche im Bedarfsfall eines Verdachts der Verletzung des Wohls des Kindes ist. 

Die Kooperation mit den Eltern ist besonders im Hinblick auf den Bereich der Mediennutzung wichtig. Im häuslichen Umfeld sind die Eltern stark gefordert, Kontrolle auszuüben und den Zugang zu sexistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten zu verhindern. Da der Alltag immer digitaler wird, ist es wichtig, die Kinder rechtzeitig für Themen wie Bildrechte, was veröffentliche ich, etc. zu sensibilisieren und eine angemessene Mediennutzung zu vermitteln.  

Handeln

Schulische Maßnahmen zur Prävention und Intervention 

Ansprechpersonen bei KWG an unserer Schule 

In unserer Schule ist Frau Weber die schulische Ansprechperson für alle Fragen zum Kindesschutz. Gemeinsam mit der Schulleitung, der OGS-Leitung und der Beratungslehrerin (Frau Sörensen) bildet sie die Projektgruppe zum Kindesschutz, die das Konzept und die schulischen Maßnahmen zur Prävention von Missbrauch und Gewalterfahrungen und Intervention bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen koordinieren und verschriftlichen. 

Im Verdachtsfall ist diese Projektgruppe für die Kommunikation mit Eltern, Schulträger, Behörden, Fachberatungsstelle usw. zuständig.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist eine verbindliche Vereinbarung im Kollegium der ganzen Schule. Diese Vereinbarung dient als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern in einem angemessenen Verhältnis von professioneller Nähe und Distanz, eine präventive Erziehungshaltung auf Seiten der Schule. 

Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung. Damit diese Basis nicht für sexualisierte Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmte Situationen. Um den pädagogischen Alltag nicht durch Regeln und Verbote zu überfrachten, halten wir die Anzahl der geregelten Situationen überschaubar. In diesem Sinne ist der Verhaltenskodex nicht als abschließend zu verstehen; jede Pädagogin und jeder Pädagoge bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis aus Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern angemessen zu gestalten.

Das sind Regeln, die im Umgang mit Schülerinnen und Schülern für alle schulischen Beschäftigten gelten, die folgendes betreffen:

-Dusch- und Umkleidesituationen im Sportunterricht: Dusch- und Umkleideräume werden nur im Notfall vom Lehrpersonal betreten, dabei ist es wichtig, vorher anzuklopfen/ sich anzukündigen; Gelegenheit zu geben, sich zu bedecken; helfende Eltern und andere Erwachsene sollen die Umkleideräume in der Regel nicht betreten (nur in abgesprochenen Ausnahmesituationen). Ein sensibler Umgang mit Kindern, die sich nicht vor der Gruppe umziehen möchten, ist darüber hinaus erforderlich. Das vorletzte Kind in der Umkleide muss auf das letzte Kind warten bis es den Raum verlässt.

-Körperkontakt nur auf Initiative des Kindes (z.B. Umarmungen) 

-Körperkontakt bei erster Hilfe/ in Trostsituationen

-Körperkontakt zur Vermeidung von Sportunfällen (Hilfestellung)

-Körperkontakt bei Hilfestellung (z.B. Stifthaltung)

-Körperkontakt bei Selbst- oder Fremdgefährdung

-Fördersituationen (einzeln/in Kleingruppen) in anderen Räumen: Einverständnis der Eltern und des Kindes einholen, „Tür auf“ auf Wunsch bei Einzelbetreuung

-grundsätzlich sollten die Kinder in der Schule möglichst nicht alleine unterwegs sein, also Förderräume, Arztraum, Bücherei, Gänge zum Sekretariat,… immer in Begleitung eines weiteren Kindes 

-keine privaten/außerschulischen Kontakte in sozialen Netzwerken

-auf Klassenfahrten/ bei außerschulischen Aktivitäten und Lernorten gelten diese Grundsätze ebenfalls

Fehler können passieren, Ausnahmen sind manchmal wichtig, aber: auf den Umgang kommt es an. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten wir uns, diese Absprachen umzusetzen und ggf. Ausnahmen und Übertretungen transparent zu machen, damit kein falscher Eindruck entsteht. 

(in Anlehnung an: www.schule-sexuelle-gewalt.de)

Was ethisch begründet ist:

-Kinder werden wertschätzend angesprochen und behandelt.

-Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte hören Kindern zu.

-Bei Rückmeldungen zum Lernen wird das Erreichte benannt, auf dieser Basis werden neue Lernschritte und förderliche Unterstützung besprochen.

-Bei Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen benannt. Schritte zur guten Weiterentwicklung werden vereinbart. Die dauerhafte Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft wird gestärkt.

-Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer von Kindern. Sie berücksichtigen ihre Belange und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens.

-Kinder werden zur Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet und angehalten.

Was ethisch unzulässig ist:

-Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Kinder diskriminierend, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.

-Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Produkte und Leistungen von Kindern auf persönlicher Ebene entwertend/abwertend und entmutigend kommentieren.

-Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte auf das Verhalten von Kindern herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren.

-Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen Kindern ignorieren.

(in Anlehnung an: Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin (Hrsg): Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen, Rochow-Edition Reckahn 2017)

Gesetzlich vorgegebene Regeln werden an dieser Stelle nicht explizit erwähnt, es geht um den an unserer Schule gewollten verantwortlichen Umgang mit Vertrauen und Nähe.

Zum Verhaltenskodex gehört die Personalverantwortung, die von der Leitung wahrgenommen werden muss. Von Leitungsseite muss auf die Einhaltung des Verhaltenskodexes geachtet werden.  
Dazu gehört auch, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen, soweit dazu eine rechtliche Befugnis besteht. 

Präventionsmaßnahmen

Pädagogische Prävention ist vielschichtig: die präventive pädagogische Haltung, der präventive Schulalltag, das sexualpädagogische Konzept (praktische Prävention) und Präventionsangebote für Kinder und Eltern, auch mit Kooperationspartnern (strukturelle Prävention). 

Wichtige Präventionsaspekte sind Kommunikation und Partizipation. Die schulische Mitbestimmung stärkt Kinder sowie Eltern und ermutigt sie, bei Problemen Unterstützung und Hilfe einzufordern. Eine beteiligungsorientierte Schule ist für alle gut.  (Siehe auch Beschwerdemanagement und Beratungskonzept im Schulprogramm.)

Gewaltprävention „Faustlos“

Soziales Lernen, Klassenrat, Schülerparlament: Thematisierung des Verhaltenskodex‘ im Hinblick auf das Verhalten der Erwachsenen den Kindern gegenüber, aber auch im Hinblick auf das Verhalten der Kinder untereinander; Thematisierung von problematischen Situationen / Räumlichkeiten / Vorkommnissen

Kindersprechstunde

Pausen-Buddys

Social-Work-AG, nach Möglichkeit

Kinderrechte, nach Möglichkeit und Anlass (z.B. Weltkindertag)

Sexualerziehung

Medienerziehung

Nein-Tonne (Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück) Jg 1 und 2

Mein Körper gehört mir Jg 3 und 4

Kooperation mit Smart Team als freiwilliges Angebot im Nachmittagsbereich 

Beratungsangebot „Nummer gegen Kummer“

Unterstützendes Elternverhalten:

            Kommunikation mit den Kindern

            Kontrolle der Mediennutzung

Umziehsituationen: selbstständiges An- und Ausziehen ist Pflicht!

Eltern sollen sich nicht ohne Grund im Schulgebäude aufhalten. Das Abholen an der gelben Linie ist erwünscht, um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, aber auch, um zu vermeiden, dass sich häufig unbekannte Erwachsene in den Fluren aufhalten.

Maßnahmen bei akutem Verdacht

Alle Kinder erscheinen in der Schule und verbringen dort viel Zeit. Deshalb ist es möglich und wahrscheinlich, dass Kinder dort vertraute Erwachsene als Ansprechpersonen auch für dieses Thema beanspruchen oder aufgrund von Beobachtungen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird. 

Dabei ist es wichtig, wenn die Kinder auf uns zukommen und uns etwas anvertrauen, das dem Tatbestand der Kindeswohlgefährdung entspricht, oder wir Kenntnis erlangen über kindeswohlgefährdende Vorfälle, die Kinder darüber aufzuklären, dass dieses Wissen geteilt werden muss und die Pflicht auf Seiten der Erwachsenen besteht, die Kenntnisse weiterzugeben und diese auch schriftlich dokumentiert werden. 

Die Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt ist für uns verbindlich, nach dem der Schule vorliegenden Handlungsleitfaden wird bei akutem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgegangen.

Im Notfallordner der Schule (LZ) gibt es unter 4.4 (S. 339) Handlungsanweisungen zu dem Vorgehen, wenn ein Kind Übergriffe durch Erwachsene an der Schule (Lehrkraft, pädagogische Mitarbeitende, andere Mitarbeiter der Schule) erlebt (hat). 

Ausblick

Das vorliegende Konzept wird unter Berücksichtigung aller Beteiligten, also im Kollegium und mit den Fachkräften der OGS sowie allen weiteren Beschäftigten der Schule gemeinsam weiterentwickelt und regelmäßig aktualisiert. Auch im Schülerparlament soll das Thema regelmäßig kindgerecht zur Sprache kommen. Anregungen durch Eltern sind ebenfalls willkommen. 

Verfasst von: S. Weber (Sozialpädagogin)und C. Sörensen (Beratungslehrerin)

4.13 Evaluation

Evaluation gehört zum täglichen Schulalltag und bezieht sich auf die unterschiedlichsten Ebenen schulischen Handelns, von der Tätigkeitsebene jeder Lehrkraft über die Fachinhalte und die Schulleitung bis hin zum Schulprogramm. 

Regelmäßige Befragungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer zu unserer pädagogischen Arbeit und dem „Schulleben“ helfen uns, diese einzuschätzen, auszuwerten und neue Impulse für die weitere Entwicklung unserer Schule zu erhalten.


[1] vgl. Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule (Beschluss der KMK, 2012)

[2] Überwiegend in den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch, Sport, Sachunterricht